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28. Juli 2018

Homburg – In der Gerberstraße bewegt sich was

Saarbrücker Zeitung – Ausg. Homburg –

Ohne Zweifel gibt es schöne und sehr schöne Ecken und Flecken in Homburg. Ebenso ohne Zweifel gehört der Abschnitt der Gerberstraße im Bereich zwischen Kaiserstraße und Richard-Wagner-Straße nicht dazu. Hinter dem alten Rathaus in der Kaiserstraße hat sich vor Jahren dort eine veritable Ödlandschaft entwickelt. Damals wurde die frühere Homburger Feuerwache abgerissen, nachdem die Wehrleute am Erbacher Hochrech eine neue Bleibe gefunden hatten. Das marode Gebäude der alten Musikschule, in dem ganz früher einmal das städtische Bauamt untergebracht war, gehört ebenso zu diesem wenig ansehnlichen Ensemble wie die verbliebenen Teile der Feuerwache und die leer stehenden Gebäude, in denen früher die Arge untergebracht war. Mitten drin: eine braune Freifläche, undekorativ gestaltet mit einem Bauzaun.
Kaum zu glauben, dass ein solches Areal einen Teil der Homburger Innenstadt prägt, gerade mal wenige Meter entfernt von der Talstraße und damit dem Herz der Einkaufsstadt. Versuche und Ideen, das Areal zu entwickeln, gab es schon in der Vergangenheit, doch wurde nie wirklich etwas Greifbares daraus. Nun scheint sich aber tatsächlich etwas zu tun: Wie Homburgs Pressesprecher Jürgen Kruthoff auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, haben die Stadtwerke als Eigentümerin von Flächen in diesem Gebiet und
die Saarland Bauträger Gesellschaft (SBT) mittlerweile einen entsprechenden Kaufvertrag unterzeichnet.
„Von unserer Seite soll eine Teilfläche von rund 3500 Quadratmetern verkauft werden.“ Stadtpressesprecher Jürgen Kruthoff
„Weiterhin hat der Investor auch Interesse an dem städtischen Teil dieser Fläche im Bereich der ,Alten Feuerwache’. Von unserer Seite soll eine Teilfläche von rund 3500 Quadratmetern verkauft werden. Es ist vorgesehen, diesen möglichen Verkauf in die nächste Sitzung des Stadtrats zu bringen. Insofern hängt das weitere Vorgehen vom Stadtrat ab.“ Für ein weiteres Teilstück, hier gehe es um weitere 876 Quadratmetern, wolle sich der Investor eine Kaufoption von drei Jahren sichern, so Kruthoff.
Sollte nun alles glatt gehen, dann bekommt die Stadt Homburg endlich eine Geschichte zu Ende, die einige Kapitel aufweisen kann. Schon unter dem früheren Oberbürgermeister Karlheinz Schöner hatte man Pläne für das Gelände. Und die kamen einer Realisierung erst einen Schritt näher, als nicht nur die Feuerwache des Löschbezirks Homburg-Mitte an den Hochrech umgezogen war, sondern als auch die Musikschule, bis dahin in einem maroden Gebäude an der Gerberstraße untergebracht, ihr neues Zuhause in Erbach gefunden hatte. Doch selbst dann war es erstmal nichts mit einer Konversion des Geländes in die gewünschte „Innenstadtnahe Wohnbebauung“. Das üble Stichwort: Altlasten. Über Jahre hinweg war die Stadt damit befasst, mittels einer entsprechenden Anlage die Überreste früherer Nutzungen aus dem Erdreich zu filtern (wir berichteten). Nun scheint also tatsächlich Bewegung in die Sache zu kommen, gleichwohl es aktuell noch keine Informationen darüber gibt, wie die SBT das neue Quartier gestalten will.
Jürgen Kruthoff: „Der Investor hat verschiedene Möglichkeiten, innerstädtisches Bauen stellt kein Problem dar, er wird jedoch so planen müssen, dass sie die Gebäude nach Paragraf 34 Baugesetzbuch einfügen müssen.“ Zum Hintergrund: Eben dieser Paragraf besagt, dass ein Vorhaben zulässig ist, „wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
So weit der Gesetzestext. Konkret wird sich der Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzungen, vielleicht schon direkt nach der Sommerpause, wohl von der SBT vorstellen lassen, was in diesem Bereich der Gerberstraße geplant ist. Die Ratsmitglieder werden dann entscheiden müssen, ob sie mit diesen Plänen einverstanden sind und einem Verkauf des städtischen Anteils der Fläche zustimmen. Bedingungen, die den Investor bei der Nutzung des Geländes über den Rahmen des baurechtlich Zulässigen hinaus einschränken, können an einen solchen Kaufvertrag nicht gekoppelt werden. Allerdings kann der Rat ein Rücktrittsrecht vom Verkauf festschreiben – sollte am Ende nicht das Wirklichkeit werden, was der Investor angekündigt hat. Auf diesem Weg hat die Stadt dann noch die Möglichkeit, unerwünschte Bauvorhaben gegebenenfalls zu verhindern, heißt es weiter aus dem Rathaus.
Von den Plänen, ganz gleich wie sie am Ende aussehen werden, sind das alte Rathaus an der Kaiserstraße und die Funktionsbauten der Stadtwerke ausgeschlossen.